Kostenerstattung

Unsere Angebote sind als Präventionsangebote nach § 20 anerkannt und können demzufolge von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. (Eine Ausnahme bildet das Angebot “bewegte Pause” sowie der reine Stressmanagementkurs). Die Höhe des Zuschusses variiert zwischen den einzelnen Krankenkassen. Interessenten sollten sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe des Zuschusses erkundigen.

Kompetenztrainung (AB21) S.61

 

Versicherte der AOK Plus können bei Vorlage eines Gutschein (vor Kursbeginn) von der Krankenkasse kostenfrei an Maßnahmen teilnehmen. Die Förderung ist durch die Krankenkassen auf maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr begrenzt. Die Wiederholung gleicher Maßnahmen im Folgejahr ist auszuschließen.